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§7 des "Paßgesetztes" ist nicht neu und war schon immer ein sehr bedenkliches Vehikel zur Durchsetzung angeblichen Rechts. Der Inhalt könnte Gegner des autoritären Staates verunsichern:

"Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber […] die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet."

Das ist solcher Gummi, das kann, wie wir aus Erfahrung wissen, am Ende alles sein, was ein Dienst® dafür erklärt und von seinen Law-und-Order-Parlamentariern so beschließen lässt. Das Gesetz ist durchaus reformbedürftig, schon weil das Sammelsurium an Gründen für "Paßversagen" nicht nachvollziehbar ist. Dass es aber zu einem weiteren Instrument willkürlicher Unterdrückung werden soll, ist kein Reformansatz.

Die armen Kinder!

Schon merkwürdig, wie in einer Anhörung um die Änderung des Passgesetzes für Kinder eine Expertin (die etwas von "immanent wichtig" salbadert, was schlau klingt, aber Unsinn ist) um die Ecke kommt und den Grusel vom Kinderschänder erzählt, der nur ins Ausland will, weil er einer ist und dort tun will, was er eben tun will.

Hier treffen sich die beiden Enden einer von jeglichem Verstand befreiten Kultur der Gesetzgebung: Zuerst kommt der Kinderschänder und in seinem Schatten, wenn das Verbot gegen das Schlimmste des Schlimmsten dann durch ist, werden am Ende schwerste Straftaten wie Schwarzfahren oder Gedankenverbrechen geahndet.


Gedankenverbrecher

Und da preschen sie jetzt vor, unsere Freiheitlichen von FDP und Grünen, als müssten sie beweisen, dass sie rechter sind als die Radikalen, und stellen fest:

"Denn bei einer Teilnahme an extremistischen Veranstaltungen im Ausland, deren Inhalte der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwiderlaufen, ist eine Gefährdung des internationalen Ansehens der Bundesrepublik Deutschland und damit eines sonstigen erheblichen Belangs anzunehmen.

Das klassische Gedankenverbrechen als Kriterium für einen ideologischen Schaden am heiligen Staat. "Gefährdung des Ansehens"! Es könnte also sein, dass irgendwer schlecht vom obrigkeitlichen Deutschland denkt, worin die hinreichende Begründung dafür gegeben ist, Bürgerrechte zu entziehen. Und was "extremistisch" ist, bestimmen hier amtlich die stolzen Nachfolger von Gehlens Nazis in BND und Verfassungsschutz. Wie gut nur, dass das keine Kommunisten sind!

Update: Ergänzend wird Folgendes künftig extremistisch sein:
"demokratisch gewählte Repräsentanten des Staates verächtlich machen" und
"staatlichen Institutionen und ihren Vertretern die Legitimität absprechen".

Dafür hat das BfV "den Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eingerichtet."
Sie maßen sich jetzt die Entscheidung darüber an, welche Kritik "legitim" ist und welche nicht. Das sind ja genau die Richtigen dafür.