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Einen feinen Schrank haben sie da gekauft, den kann man abschließen, der hat wunderbar dicke Stahlwände, da drin ist alles sicher. Das ist der Demokratieschrank, und da schließen wir jetzt mal den Rechtsstaat ein, damit nichts drankommt. Nur so lange, wie er gefährdet ist, versteht sich. Auf Zeit. Wir holen den wieder raus, doch, sicher!

Aber wir müssen ihn und uns schützen. Zum Beispiel vor Feindsendern. Deshalb beschützen wir die Informationsfreiheit ab sofort vor unfreier Information, indem wir diese verbieten. Eine staatliche Behörde bestimmt ab sofort darüber, welche Internetpräsenzen nicht mehr besucht werden dürfen. Dazu werden Sperren errichtet. Alle Provider müssen diese Sperren auf Anweisung einrichten.

Zudem werden Publikationen, die die Einigkeit stören, verfassungsrechtlich behandelt. Wer etwa den gewählten Präsidenten eines Auslands als rechtmäßigen Präsidenten betrachtet, obwohl er von staatlichen Stellen sowie dem allgemeinen demokratischen Meinungsspektrum als Machthaber gekennzeichnet wird, stellt sich außerhalb der Pressefreiheit.

Demokratie® schützen

Weiterhin ist es auch Privatpersonen gestattet, sich im Rahmen des allgemeinen demokratischen Meinungsspektrums zu betätigen. Um aber sicherzustellen, dass keine rechtswirksamen Abweichungen davon in die Öffentlichkeit gelangen, wird dies ständig in Echtzeit mit technischen Mitteln überprüft. Zu melden sind hierbei Verstöße gegen das politische Recht und die guten Sitten.

Das deutsche Staatsoberhaupt ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Anklagen gegen ausländische Staatsoberhäupter anzuregen. Er ist dabei an keinerlei Kriterien wie Gewaltenteilung, Gesetzgebung oder Grundsätze wie Gleichheit gebunden.

Die Bundeswehr hat das Mandat, die BRD weltweit mit allen Mitteln zu verteidigen. Eine Beteiligung an Angriffskriegen gilt ebenso als Landesverteidigung wie die Kooperation mit Staaten, die sich über das Völkerrecht stellen oder Folter anwenden. Ihr Mandat beruht auf der Verteidigung von Freiheit und Menschenrechten. Diese sind im Einzelfall nach genauer Prüfung anzuwenden.

Deutsche Behörden haben das Recht, jederzeit beliebige Symbole, Zeichen und Handlungen als verfassungsfeindlich, terroristisch oder Zustimmung zum Völkermord zu verbieten und ihre Anwendung als Verbrechen unter Strafe zu stellen. Die Beweislast tragen die Angeklagten.