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Man kann den Sozialdemokraten vorwerfen, was man will, aber sie haben die Interessen und Nöte der arbeitenden Bevölkerung nie ganz aus den Augen verloren. Ihr erfolgreichster Vorstoß der letzten Jahrzehnte sollte das Gutes-Leben-Gesetz werden. Allen Deutschen soll ein Auskommen garantiert sein: Wohnung, Nahrung und Kleidung.

Demnach hat jeder Bundesbürger ein Recht auf unentgeltliche 24 m² Wohnfläche, Konserven wie Sauerkraut und Erbsen mit Möhren, Bratwurst, Graubrot oder Schwarzbrot, einfachen Aufstrich und Mineralwasser. Wie gesagt: Völlig kostenlos und nach Bedarf.

Einerseits – andererseits

Die Diskussion darüber wurde sehr lebhaft. Während Arbeitgeberverbände abrieten, argumentierten die Sozialverbände, das Angebot liege weit unter dem bisherigen Mindeststandard, dem definierten Existenzminimum, das ja längst garantiert war. Tatsächlich handele es sich um eine weitere Absenkung der garantierten Absicherung unter das Mindeste.

Nachdem einige findige Startups tausende Kleinstwohnungen zur Verfügung stellen konnten – jeweils exakt die gesetzlich festgelegten 24 m² pro Kopf und Einheit – kippte die Stimmung aber und bis zu sechs Millionen Bürger nahmen das Angebot an. Die Maßnahme hat derweil tatsächlich die Kosten in den Sozialhaushalten erheblich gesenkt.

Reformbedarf

Allerdings stelle sich alsbald heraus, dass die Notwendigkeiten der Tagespolitik, insbesondere die Finanzierung des Wehraufbaukickstartgestezes und die Ausstattung der Neuen Wehr mit hinreichenden Human Ressources, eine Rückabwicklung der neuen Sozialleistung erforderte. Eine Lösung wurde schnell gefunden.

Die Bundeskoalition aus Grünen, CDU, SPD, BSW und die Linke beschloss gegen die Stimmen der Opposition eine Absenkung der garantierten Wohnfläche auf 23 m² und beendete alle Zahlungen für zu große Wohnungen. Wer seine Kleinstwohnung nicht aus eigener Kraft bezahlen kann, hat nunmehr ein Recht auf Unterbringung in einem Wohncontainer der Flüchtlingshilfe bei Verzicht auf weitere Leistungen. Weitere Reformen sind in Planung.