pn

Eines von vielen Beispielen für Politik, die nicht fähig ist, ihrer eigentlichen Aufgabe nachzukommen, nämlich Gesetze zu erlassen, ist der ganze 'Diskurs' um "Hassbotschaften", "Hatespeech", Beleidigung und Volksverhetzung. Dass dabei das Tor zur Zensur konkreter Meinungen weit aufgestoßen wurde, letztlich durch das Gesetz gegen "Holocaustleugner", soll an dieser Stelle einmal außen vor gelassen werden.

Angesichts des Konflikts in Gaza, wie er 2023 eskaliert ist, wird das deutlich. Einer meint, die Palästinenser müssten "den Sieg davontragen", ein anderer vergleicht das massenhafte Töten unter dem Befehl Netanjahus mit dem Holocaust. Moralisten springen auf die Palme und von dort aus dem Busch, um das schnell und hart bestrafen zu lassen.

Fluch des Einzelfalls

Was sie offenbar nicht verstehen, ist die Universalität des Rechts im Bürgerlichen Rechtsstaat und dass diese durch Moral zerstört wird. Universalität heißt hier, dass das Wesen des Rechtsstaats darauf beruht, ein Maß und ein Prinzip für alle Fälle zwingend vorzuschreiben. Was dem einen verboten ist, muss auch dem anderen verboten sein. Was dem einen auferlegt wird, muss auch jedem anderen auferlegt werden – unter denselben Bedingungen, versteht sich.

Wenn also grundsätzlich eine Solidarisierung mit einer Volksgruppe erlaubt ist, kann es nicht verboten sein, das unter denselben Umständen auch mit einer anderen zu tun. Wenn es hingegen verboten ist, etwa kriegerische Handlungen einer Gruppe oder eines Staates zu befürworten, dann muss das auch für jeden anderen gelten.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt gegenüber der handelnden Person wie gegenüber der Sache. Dieser wird aufgehoben, wenn Moral eine Gruppe als 'gut', eine andere aber als 'böse' markiert und daraus (straf)rechtliche Maßnahmen gründet. Genau diese Form der Willkür soll der Rechtsstaat überwunden haben. Das Prinzip ist die Grundlage des Rechts und nicht das Machtwort der Regierung oder die Moralvorstellung der Abgeordneten eines Parlaments.

Zurück ins Mittelalter

Selbst kriminelle Handlungen, die aus einer Gruppe hervorgehen oder Verbrechen einer konkreten Regierung dürfen daher nicht dazu führen, dass Sympathiebekundungen für die jeweiligen Gruppen oder Staaten unter Strafe gestellt werden. Man würde hier nicht nur der Willkür das Feld bereiten, sondern obendrein rationale Differenzierung verbieten, weil sie nicht der herrschenden Moral entspricht. Das ist der Rückfall ins Mittelalter. Russland ist nicht Putin, die Hamas nicht Gaza und Mitleid keine Zustimmung zum Terror.

Selbst Letztere zu verbieten hat schon schwerwiegende Konsequenzen. Zustimmung ist keine Anstiftung und daher keine Mittäterschaft, nicht einmal mittelbar. Die Zustimmung zu Krieg und Gewalt wird von dieser Gesellschaft und ihren Massenmedien einerseits bewusst gefördert, wenn sie der gängigen Moral entspricht; dann kann sie nicht strafbewehrt sein, wo es politisch opportun ist – oder welches universelle Prinzip soll dies begründen?

Recht ist kein Spielzeug für naive Dilettanten. Leider muss niemand für nichts qualifiziert sein und kann sich trotzdem zum Gesetzgeber wählen lassen. Die daraus folgende Scharlatanerie müssen dann jeweils Gerichte korrigieren, wenn sie dazu kommen. Das ist sehr dünnes Eis.