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Nicht zufällig ist identitäres Gedankengut eng mit Moral verflochten. Die Guten und die Bösen haben feste Rollen, die schwarze Lesbe ist heilig, der alte weiße Hetero per se ein Verbrecher – oder umgekehrt. Wenn sich dieser ideologische Stuss ins Strafrecht ergießt, so zeigt Thomas Fischer implizit auf, mündet das in faschistoide Willkür.

Es geht wie so oft um den pseudolinken Sexismus der protestantischen Mittelschicht. Die Sexsucht ist dieselbe wie zuvor bei der katholischen Variante: Wo früher alles Sexuelle aufgespürt und unterdrückt werden musste, wird heute wieder aufgespürt, vermessen, benannt und bewertet. Dabei soll alles früher Normale abgewertet und jetzt auch kriminalisiert werden.

Schmutzige Sünde

Es sei besonders sündig, verwerflich, schuldhaft, was mit Sexualität zu tun hat, sofern man es insgesamt als falsch, konkret: strafwürdig erkannt hat. Ganz gleich, ob es dabei überhaupt mit sexuellen Handlungen zu tun hat, geht es um Gedanken, Motive. Klar: Es geht darum, die Bösen (Männer, Heteros) härter zu bestrafen. Fischer weist zunächst auf eine wohl nicht bedachte Konsequenz hin:

"Die weitaus meisten Gewalttaten werden von Männern gegen Männer begangen und sind vielfach ebenfalls »geschlechtsspezifisch«."

Wie immer haben die Identitären keinen Schimmer von den Konsequenzen ihrer Ideologie. Sie meinen es gut mit den Guten, also schreiben sie es auf. Wie schon die Religiosität ihres Ansatzes ist auch ihr Verständnis vom Rechtsstaat bestenfalls mittelalterlich. Die Beurteilung der Tat wird von den handelnden Personen abhängig gemacht:

"Denn einerseits ist der Mensch als Opfer von Straftaten vor dem Gesetz nicht qualitativ unterschiedlich, je nachdem, ob einem seine Person passt oder nicht."

Fischer nennt die eingangs erwähnte Moralisierung des Strafrechts "Nebel-werfende Klientel- und Schaufenster-Gesetzgebung" und stellt fest: "Sie überträgt gesellschaftliche »Stimmung« und segmentarische Moralen ungefiltert in strafgesetzliche Regeln." Es handelt sich um Willkür, die schichtspezifische ideologische Moden ins Recht gießt, nach dem Motto: Die Rechtskultur interessiert uns nicht, wir bekämpfen das Böse.

Sexuelle Scharia

Worauf das hinausläuft, ist klar:
"Würde vorgeschlagen, die Strafgerichte sollten künftig »insbesondere staatskritische, antinationale und sonstige schädliche Beweggründe« beachten, würden wohl die meisten zu Recht meinen, das Ende des Rechtsstaats stehe bevor."

Ja, das würde dieselbe Klientel, die sich da bedient, mit größtem Furor ablehnen – weil sie nicht kapiert, dass die Axt, mit der sie im Recht herumfuhrwerkt, dieselbe ist. Sie haben absolut nichts mehr am Zettel mit Gleichheit. Für sie hat jeder Mensch einen speziellen Wert, der mithilfe ihrer Moral ermittelt wird. Dass man das auch mit anderen, ebenso willkürlichen Werten besetzen kann, kommt ihnen nicht in den Sinn.

Fischer lehnt das erwartungsgemäß ab und begründet süffisant:

"Schon um den Eindruck zu vermeiden, dass die Effekte symbolischer Klientelbedienung einem wichtiger seien als die Rationalität der Rechtsbegründung."

Die Wirklichkeit ist noch viel trüber, denn wie gesagt erkennt diese Charge weder eine symbolische Klientelbedienung, noch ist ihnen die Rationalität der Rechtsbegründung intellektuell zugänglich. Wo Moral die Handlungen bestimmt, ist Rationalität abgemeldet. Sie wird vollständig ersetzt durch Rationalisierungen, was zwar ähnlich klingt, aber das Gegenteil bedeutet.