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Das mit dem Recht ist so eine Sache. Ähnlich wie das mit der Wissenschaft, ist es nicht jedermanns Sache, es zu verstehen bzw. korrekt auszulegen. Abgesehen von dem System aus Gesetzen und Urteilen, das auf dem je aktuellen Stand bekannt sein muss, scheitert ein Verständnis häufig schon an den Definitionen.

Das naive Verständnis von Recht, Gesetz und vor allem sogenannten "Rechten" ist gleichbedeutend mit Unkenntnis, mithin ein einziges Missverständnis. Heute möchte ich einmal auf einige Details hinweisen und was daraus folgt. Für den Anfang eines meiner Lieblingsgesetze, der Grundgesetzartikel 5.

Deine Meinung

Dort ist u.a. festgelegt, dass jeder "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei [zu] äußern und [zu] verbreiten" darf. Wie schon oft erwähnt, bedeutet dies nicht, dass man jedem diese Möglichkeit einräumen und die Bedingungen dafür schaffen muss, sondern nur, dass der Staat dies nicht verbieten darf – es sei denn.

Wie schon in Absatz zwo steht, gilt auch das nur eingeschränkt:
"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."
Da ist verdammt viel Spielraum für gar nicht so viel Meinungsfreiheit. Sogar staatlicherseits ist das Grundgesetz kein Schutz gegen Maulkörbe. Siehe auch verschiedene Formen der Majestätsbeleidigung.

Wer in einem Rechtsstaat lebt, sollte sich tunlichst darüber orientieren, was das im Einzelnen bedeutet. Zum Beispiel die wunderbare Liste schwerer und besonders schwerer Straftaten.

Zwischen den Zeilen

Wenn die Parlamentsmöblierung also wieder einmal salbadert, es gehe "nur um schwere Straftaten", muss man sich klarmachen, dass das quasi alle sind. Selbst die "besonders schweren" sind so weit gefasst, dass sich niemand wundern kann, wenn die Exekutive vor Ort sich eigentlich immer zu allem berechtigt fühlt. In der Regel liegen sie damit ja richtig.

Überhaupt ist gerade das Grundgesetz eine naheliegende Quelle, wenn man sich über die Basis der BRD orientieren will. Schon die Präambel, die mit der "Verantwortung vor Gott" anhebt, weist den Weg, und bereits in den ersten Artikeln wird deutlich, welchen Stellenwert die Religion in diesem rückständigen Gefüge hat. Die beiden großen Kirchen stehen folgerichtig über dem Gesetz. Das ist ein Feature.

Original Bild oben (bearbeiteter Ausschnitt): Immanuel Giel (by Wikimedia Commons), CC BY 3.0