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Original: Keith Ivey

In ihren Jahresberichten erweist sich das Bundesamt für Verfassungsschutz stets als eine Kampfabteilung, die selbst definierten Feinden schaden will. Es reicht dabei, sich ein Feindbild zurecht zu zimmern und krude Theoreme zu bilden, nach denen jemand dort hinein passt.

Die Junge Welt betreffend, besteht deren übergeordnetes Verbrechen in "fundamentale[r] Kapitalismuskritik". Es reicht den Reaktionären dieses Landes nicht, Kommunismus und Sozialismus im Keim erstickt zu haben; die Kritik am Bestehenden, das sich deutlich in Richtung eines autokratischen Imperialismus entwickelt, reicht schon aus, um kriminalisiert zu werden.

Umsturz, Diktatur, Schießbefehl

Das ideologische Ziel ist ein totales Basta über strukturelle Gegensätze, die schlicht logisch sind und unterschiedlichen Interessen entspringen. Da die JW "von einem bestehenden Klassenkampf ausgeht", ist sie gefährlich. Mehr als Tarifverhandlungen darf es nicht geben, um die Klassengegensätze zu verhandeln. Dieses Ritual muss – noch – wohl oder übel geduldet werden, aber dass die Profiteure den Erzeugern des von ihnen abgeschöpften Mehrwerts antagonistisch gegenüber stehen, darf nicht gesagt werden. Gibt es eigentlich ein Einreiseverbot für Warren Buffet?

Die Phantasie der Interpretation, die von den Nachfolgern Gehlens und der reichsdeutschen Richterschaft an den Tag gelegt wird, ist beeindruckend. So ist es ein schlagender Beweis für den Versuch, ein "Einparteiensystem, [mit] fehlender Gewaltenteilung und Opposition" zu etablieren, wenn ein rechtmäßig gewählter Präsident als rechtmäßiger Präsident betrachtet wird, obwohl die USA ganz offiziell dessen durch nichts legitimierten Gegner bevorzugen.

Was wäre denn wohl, wenn die JW sich diesen Interpretationen anschlösse? Hieße das nicht, sie hintertriebe demokratische Wahlentscheidungen und zeigte ihre demokratiefeindliche Fratze? Hieße es nicht, sie bediente sich dazu noch der absurdesten Argumente? So oder so gehört sie offenbar verboten – zum Schutz der Pressefreiheit vor Missbrauch.