xx

Die Bundesministerin für Gerechtigkeit in der Kommunikation, Nancy Phaser, äußerste sich am vorvergangenen kommenden Dienstag zufrieden über das jüngst in den Urlaub verabschiedete Gesetz zur Regulierung der Medien und nichtmedialer Äußerungen in der Öffentlichkeit, das "Gute-Presse-Gesetz". Mit dessen Hilfe sollen Fake News, Hassbotschaften und delegitimierende Äußerungen der Vergangenheit angehören.

Fortan werden Kommunikationsbeiträge, die mehr als die im Hausgebrauch üblichen vier Rezipienten erreichen, unter Zertifizierungsvorbehalt gestellt werden. Unzertifizierte Kommunikationen können dann auf Schädlichkeit überprüft und im Falle eines positiven Befundes mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden.

Gemeinsame Lösung

Ganz deutlich soll werden, dass Äußerungen, die ersichtlich in der Absicht einer Schädigung getätigt werden, nicht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen. "Eine Lüge ist keine Meinung", so Phaser, "ebenso wenig wie Falschdarstellungen, Bildmanipulationen und die positive Darstellung gefährlicher Personen. Wer die Demokratie zerstören will, verwirkt die Rechte, die nur durch sie bestehen."

Ein parteiübergreifendes Bündnis aus SPD, FDP, Grünen und CDU/CSU ist dafür auch bereit, das Grundgesetz zu ändern. Gedacht ist an neuen Artikel, der mit den Worten "Jede_*r Bürger_*in der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahrheit verpflichtet" eingeleitet wird.

Pressefreiheit sichergestellt

Angesprochen auf das Problem, dass Irrtümer und Fehleinschätzungen auch in der Berichterstattung seriöser Medien vorkommen können, beruhigte Bundesimmobilienkanzler Scholzschulze-Schlonz die Bürger_*innen, indem er darauf hinwies, dass selbstverständlich niemand mit Strafe rechnen müsse, der im Ausübung eines ehrbaren Berufes Fehler macht.

Journalist_*Innen der freien Presse würden unbürokratisch zertifiziert werden und damit auch im Falle eines Ausrutschers Immunität genießen. Das gelte selbstverständlich nicht "für Hetzer Hinz und Ketzer Kunz", erklärte auf Nachfrage seine Kanzlei Cum, Ex und Hopp.